Wann wird der Dozent / die Dozentin vor Ort sein?
Unsere Dozenten werden am Schulungstag spätestens eine halbe Stunde vor Kursbeginn vor Ort sein, um das Material für den Kurs aufzubauen. Sollte Ihr Kurs um 08:00 Uhr gebucht sein, wird unser Dozent / unsere Dozentin ab 07:30 Uhr vor Ort sein, um das Material für den Kurs aufzubauen.
Warum sollen wir eine Parkmöglichkeit auf dem Gelände zur Verfügung stellen?
Da in Erste-Hilfe Schulungen die Rettung aus dem Fahrzeug Bestandteil des Kursinhaltes sein kann und diese Demonstration im laufenden Straßenverkehr große Gefahren für teilnehmende Personen birgt, benötigen wir einen Parkplatz auf dem Gelände.
Warum benötigen wir Räumlichkeiten im Erdgeschoss (EG)?
Für die Erste-Hilfe Schulung wird eine Menge Material benötigt. Damit das Aufbauen des Materials innerhalb einer halben Stunde gelingt, benötigen wir Räume im Erdgeschoss. Somit müssen Sie nicht unnötig viel früher vor Ort sein, um dem Dozent / der Dozentin den Zugang zu den Räumlichkeiten zu gewähren.
Brauchen wir wirklich 3 Räume?
Ja! Da wir im Verlauf des Kurses in unterschiedlichen Sozialformen parallel miteinander arbeiten, benötigen wir getrennte Räumlichkeiten. So kann sich das Kurskonzept am besten entfalten und Ihnen ein optimales Kurserlebnis bieten. https://sanitaetsschule-oliver-blake.de/wp-content/uploads/2024/03/Vorbereitung-der-Raeume-2023.pdf
Was muss vorbereitet werden, damit die Erste-Hilfe Schulung kostenfrei für die Einrichtung bleibt?
Damit die Erste-Hilfe Schulung für Sie und Ihre Einrichtung kostenfrei bleibt, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Am Schulungstag nehmen mindestens 15 Personen an der Ersten-Hilfe Schulung teil.
- Es liegt eine genehmigte Kostenübernahme vom Unfallversicherer für die Anzahl der Kursteilnehmer/innen vor. (Bei Teilnehmenden aus unterschiedlichen Einrichtungen in einem Kurs, benötigt jede Einrichtung ihre eigene genehmigte Kostenübernahme, welche dem Dozenten /der Dozentin mitgegeben wird.)
- Das Anmeldeformular / die Teilnehmerliste muss von der jeweiligen Einrichtung am Schulungstag gestempelt und unterschrieben vorliegen, damit wir mit dem Unfallversicherer abrechnen können. Der Stempel der jeweiligen Einrichtung muss daher am Schulungstag verfügbar sein.
Was müssen wir als Einrichtung / Firma zum Schulungstag mitbringen?
Folgende drei Dinge müssen im Original vorliegen:
- die genehmigte Kostenübernahme Ihres Unfallversicherungsträgers
- das Anmeldeformular / die Teilnehmerliste
- Einrichtungsstempel / Firmenstempel
Was passiert, wenn am Schulungstag die Mindestteilnehmeranzahl von 15 Personen nicht erreicht wird?
Wenn die Mindestteilnehmeranzahl von 15 Personen am Schulungstag nicht erreicht wird, so wird der Differenzbetrag zur Mindestteilnehmerzahl von 15 Pers. der Einrichtung / der Firma in Höhe von 59;- € / Person in Rechnung gestellt.
Dabei spielt es keine Rolle, aus welchem Grund die Teilnehmendenanzahl von 15 Personen nicht erreicht werden konnte.
Der Unfallversicherer übernimmt nur die Kosten für die am Schulungstag anwesenden Personen, auch wenn eine größere Anzahl von Personen genehmigt wurde.
Beispiel:
Am Schulungstag sind 12 Personen anwesend. Bis zur Mindestteilnehmeranzahl von 15 Personen fehlen 3. Die buchende Einrichtung / Firma bekommt eine Rechnung in der Höhe von 177,- € (3x 59,- € = 177,- €).
Wie viele Teilnehmende können maximal an einer Schulung teilnehmen?
Die Teilnehmerzahl darf pro Schulung 20 Personen nicht übersteigen. Überzählige Personen werden von der Schulung ausgeschlossen. Es ist aber möglich, bei uns mehrere Schulungen für eine Einrichtung oder Firma am selben Tag zu buchen, falls Sie mehr als 20 Personen an einem Tag schulen möchten.
Wenn ich nicht von Kursbeginn bis -ende anwesend sein kann, bekomme ich dann trotzdem eine Bescheinigung?
Der Unfallversicherer gibt eine Mindestdauer für eine Erste-Hilfe-Schulung, inklusive Pausen vor.
Die Teilnehmenden dürfen nicht länger als 30 Min. abwesend sein, wenn sie eine Bescheinigung erhalten möchten.